Nachbar muss Überbau durch Außendämmung nicht immer dulden
Kategorie: Recht | 1. Oktober 2019
Das BayObLG entschied, dass ein Nachbar den Überbau seines Grundstückes mit einer Wärmedämmung, die auf der grenzseitigen Außenwand des Nachbarhauses angebracht werden soll, nicht zu dulden hat, wenn eine alternativ in Betracht kommende Ausführung als Innendämmung mit vertretbarem Aufwand bewerkstelligt werden kann (Az. 1 ZRR 4/19).
Weitere Informationen: Nachbar muss Überbau durch Außendämmung nicht immer dulden
Quelle: www.datev.de