Nachbarklage gegen Tennisplatzlärm in Neustadt/Wstr. bleibt ohne Erfolg
Kategorie: Recht | 6. März 2019
Eine Anwohnerin hat keinen Anspruch darauf, dass der angrenzende Tennisverein den Spielbetrieb auf seinem Vereinsgelände während der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen einstellt. Das hat das VG Neustadt entschieden (Az. 5 K 1013/18).
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Quelle: www.datev.de