Nachbarn im Streit – Kamera und Kameraattrappe

Kategorie: Recht | 10. Oktober 2019

Das LG Koblenz hielt die Verurteilung eines Nachbarn, eine Kamera sowie eine Kameraattrappe zu entfernen, die auf ein Nachbargrundstück gerichtet waren, für rechtmäßig, da keine konkrete, besondere Gefährdung der Sicherheit nachweisbar sei. Eine Videoüberwachung greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn ein (Az. 13 S 17/19).

Weitere Informationen: Nachbarn im Streit – Kamera und Kameraattrappe

Quelle: www.datev.de

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