Nachforderung einer irrtümlich zu niedrigen Stromrechnung eines Energielieferanten
Kategorie: Recht | 1. Dezember 2017
Eine irrtümlich zu niedrige Stromrechnung hindert den Energielieferanten nicht, nach gut zwei Jahren die Zahlung in zutreffender Höhe zu verlangen. So entschied das AG München (Az. 264 C 3597/17).
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Quelle: www.datev.de