Nachforderung von Betriebskosten für die ehemals bewohnte Wohnung sind zu übernehmen
Kategorie: Recht | 27. Februar 2018
Laut SG Detmold muss das Jobcenter Nachforderung von Betriebskosten für die ehemals bewohnte Wohnung auch dann übernehmen, wenn der Sozialleistungsempfänger auf eigenen Wunsch und nicht nach einer Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters umgezogen ist (Az. S 23 AS 1759/16).
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Quelle: www.datev.de