Nachteinsatz nur einer Pflegefachkraft bei 50-60 Bewohnern ist ein Mangel des Pflegeheims

Kategorie: Recht | 27. November 2017

Laut VG Cottbus darf die Aufsichtsbehörde die nächtliche Versorgung von 50 bzw. 60 Pflegeheimbewohnern durch nur eine Pflegefachkraft als einen Mangel eines Pflegeheims bezeichnen und zur Beseitigung des Mangels auffordern (Az. VG 5 L 294/17).

Weitere Informationen: Nachteinsatz nur einer Pflegefachkraft bei 50-60 Bewohnern ist ein Mangel des Pflegeheims

Quelle: www.datev.de

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