Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Arbeitgeberbescheinigung möglich

Kategorie: Steuern | 16. Juni 2020

Das FG Münster entschied, dass für den Nachweis der Besteuerung von Arbeitslohn in Indien eine Arbeitgeberbescheinigung ausreichen kann. Die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides und eines hierauf bezogenen Zahlungsnachweises sind für die Inanspruchnahme der Freistellung gemäß § 50d Abs. 8 EStG nicht in jedem Fall zwingend erforderlich (Az. 1 K 1035/11).

Weitere Informationen: Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Arbeitgeberbescheinigung möglich

Quelle: www.datev.de

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