Nachweispflicht bei Einfuhr von Kulturgütern

Kategorie: Steuern und Recht | 16. August 2021

Das VG München hat sich mit dem Kulturgutschutzgesetz aus dem Jahre 2016 und der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Kulturgut bei der Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen ist (Az. M 30 K 19.6111).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Klagen gegen Rückbauanordnungen von Gartenlauben zurückgenommen . . .

Nach Hinweis des VG Braunschweig haben die Kläger ihre Klagen . . . ... [weiterlesen]

Erholung der Immobilienpreise bestätigt sich, Neubauwohnungen . . . ...

Die Erholung am deutschen Immobilienmarkt setzt sich im dritten Quartal . . . ... [weiterlesen]

Archiv