Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll)
Kategorie: Recht | 17. Dezember 2018
Der BGH hat entschieden, dass der von einer deutsch-britischen Doppelstaatlerin durch eine private Namensänderungserklärung nach englischem Recht („deed poll“) einseitig bestimmte Familienname auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zur unionsrechtlichen Personenfreizügigkeit nicht als rechtlich verbindlicher Name nach deutschem Recht anerkannt werden kann, wenn er frei gewählte deutschsprachige Adelsbezeichnungen enthält (Az. XII ZB 292/15).
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Quelle: www.datev.de