Namentliche Protokollierung ausschließlich der Nein-Stimmen bei Gemeinderatsbeschlüssen ist unzulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 2. August 2024
Der BayVGH entschied, dass die Praxis des Stadtrats der Stadt Windischeschenbach, bei namentlicher Abstimmung nur die mit „Nein“ stimmenden Ratsmitglieder im Protokoll namentlich aufzuführen, rechtswidrig ist (Az. 4 ZB 23.1795).
Quelle: www.datev.de