NBank: NBlick – Sonderausgabe vom 31. März 2020

Kategorie: `WP-SP, Allgemein, COVID-19 | 31. März 2020

Corona-Soforthilfe für Niedersachsen (Programmstart 31.03.2020, 23.59 Uhr)

Ab heute wird die NBank, ergänzend zur Corona-Soforthilfe des Landes, die medial bereits angekündigten zusätzlichen Mittel des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bereitstellen.

Um die Auswirkungen der Corona-Krise für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Dafür stellt der Bund den Ländern die notwendigen Mittel zur Verfügung. Niedersachsen hat sich entschieden, dieses Geld unbürokratisch weiterzugeben, um Selbstständigen und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell helfen zu können. Das Angebot des Bundes wird über die NBank an die niedersächsischen Zielgruppen weitergegeben. Zusätzlich wird der Kreis der Zielgruppe des Bundesprogramms um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten durch das ein ergänzendes Programm des Landes Niedersachsen erweitert. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren läuft in beiden Fällen über die NBank.

Ziel der Förderung: Die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller soll gesichert werden und aktuelle Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden. Zu den Betriebskosten zählen z. B. Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.

Die Förderung besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von:

  • bis zu 9.000 Euro: bei bis zu fünf Beschäftigten
  • bis zu 15.000 Euro: bei bis zu zehn Beschäftigten
  • bis zu 20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
  • bis zu 25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten

Bereits erhaltene Zuschussförderungen aus dem vorausgegangenen Landesprogramm werden in voller Höhe angerechnet.

Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung finden Sie in der Produktinformation, die mit der Antragsstellung veröffentlicht wird.

Wie gehen Sie jetzt vor?

Sie haben bereits einen Antrag auf die bisher gültige Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und eine Bewilligung der NBank erhalten:

Sie können nun zusätzlich einen Antrag auf die Bundesförderung unter www.soforthilfe.nbank.de stellen.
Prüfen Sie, ob Sie unter den neuen Voraussetzungen antragsberechtigt sind. Zusammen mit dem bereits erhaltenen Zuschuss darf keine Überkompensation entstehen, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu deckenden Kosten nicht übersteigen.

Sie haben mit Stichtag 31.03. (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten:

Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank.

Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung, sobald dieser zur Verfügung steht, einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.

Sie haben bisher keinen Antrag auf Soforthilfe des Landes gestellt:

Zum Start der Bundesförderung haben sich die Förderbedingungen der Landesrichtlinie geändert. Über die bisherige Landesrichtlinie können Sie ab der Umstellung der Förderung keinen Antrag mehr stellen!

Prüfen Sie gründlich, ob Sie unter den neuen Fördervoraussetzungen antragsberechtigt sind. Dann können Sie einen Antrag auf die Corona-Soforthilfe stellen.

Hinweis zu Förderbedingungen:
Eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten ist nicht Bestandteil der Förderung.

In diesem Falle weist das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht wird.

Alle notwendigen Antragsunterlagen und Informationen finden Sie ab 23.59 Uhr auf der Website www.soforthilfe.nbank.de

Die Anträge können nur an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden!

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des Bedarfs aller Antragstellenden bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ausschließlich Anträge im Originalformat (pdf) berücksichtigen können, die uns in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden. Wir verfahren so, weil wir im Interesse aller von der Corona-Krise Betroffenen schnellstmöglich und effektiv die vom Bund und vom Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen auszahlen möchten. Dies ist nur über maschinell einlesbare Antragsdokumente zu erzielen. Daher können wir in der Zuschussbearbeitung aktuell keine individuellen Rückfragen oder Unterlagennachreichungen durchführen.

Die Anträge können nur als Mail mit allen notwendigen Anlagen an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden!

Konrtakt:

Bei wirklich dringlichen Fragen kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich über beratung@nbank.de oder unsere Hotline 0511 30031-333.

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