Neubau muss mit seiner Größe zur Umgebung passen
Kategorie: Recht | 6. August 2019
Ein Wohngebäude fügt sich nur dann mit seinen Maßen in die Umgebungsbebauung ein, wenn es seiner Dimension nach mit dort vorhandenen Baulichkeiten vergleichbar ist. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 1142/18).
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Quelle: www.datev.de