Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2021
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juni 2021
Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wurden zum 01.07.2021 insgesamt leicht erhöht. Darauf weist die BRAK hin.
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Quelle: www.datev.de