Neue Verteilung der Maklerkosten
Kategorie: Recht | 5. Juni 2020
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat am 05.06.2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.
Weitere Informationen: Neue Verteilung der Maklerkosten
Quelle: www.datev.de