Neue Verteilung der Maklerkosten

Kategorie: Recht | 5. Juni 2020

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat am 05.06.2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Weitere Informationen: Neue Verteilung der Maklerkosten

Quelle: www.datev.de

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