Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung

Kategorie: Recht | 20. Februar 2018

Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die mit einer unwirksamen Einwilligung vorgenommene Operation ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche der Patientin begründen. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 26 U 76/17).

Weitere Informationen: Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für . . . ...

Das BMF hat die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge . . . ... [weiterlesen]

ifo Institut für Erbschaftsteuerreform: Steuersätze senken, . . . ...

Das ifo Institut regt eine Reform der Erbschaftsteuer an. Der . . . ... [weiterlesen]

Archiv