Nicht immer Mietwagen nach Verkehrsunfall
Kategorie: Recht | 5. März 2018
Laut OLG Hamm kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall bei einer geringen Fahrleistung nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu (Az. 7 U 46/17).
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Quelle: www.datev.de