Nicht jede Ausbildung eines Strafgefangenen muss finanziell unterstützt werden
Kategorie: Recht | 8. August 2017
Ein Strafgefangener, der ohne Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt ein Fernstudium aufnimmt und betreibt, hat keinen Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsbeihilfe. So entschied das OLG Hamm (Az. 1 Vollz(Ws) 127/17).
Weitere Informationen: Nicht jede Ausbildung eines Strafgefangenen muss finanziell unterstützt werden
Quelle: www.datev.de