Nicht jede Pille ist Medizin

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Januar 2022

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen. (Az. L 16 KR 113/21).

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Quelle: www.datev.de

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