Nicht jede Pille ist Medizin
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Januar 2022
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen. (Az. L 16 KR 113/21).
Quelle: www.datev.de