Nicht jede zu einem öffentlichen Weg gehörenden Treppe benötigt ein Geländer oder einen Handlauf
Kategorie: Recht | 3. Januar 2019
Das OLG Koblenz entschied, dass eine zu einem öffentlichen Weg gehörende Treppe nur dann ein Geländer oder einen Handlauf benötigt, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann (Az. 1 U 1069/17).
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Quelle: www.datev.de