Nicht kassenzugelassene, in der Praxis einer zugelassenen Kollegin eigenverantwortlich arbeitende Physiotherapeutin ist selbständig tätig

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Laut SG Stuttgart, bestätigt durch das LSG Baden-Württemberg, ist eine examinierte Physiotherapeutin selbständig tätig, die eigenverantwortlich in der Praxis einer Kollegin im Rahmen einer Kooperationsgemeinschaft arbeitet, auch wenn sie über keine eigene Kassenzulassung verfügt (SG-Az. S 18 R 2290/15, LSG-Az. L 9 R 4239/16)

Weitere Informationen: Nicht kassenzugelassene, in der Praxis einer zugelassenen Kollegin eigenverantwortlich arbeitende Physiotherapeutin ist selbständig tätig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Übersicht der Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP aktualisiert . . .

Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand . . . ... [weiterlesen]

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 . . . ...

Am 15.01.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für . . . ... [weiterlesen]

Archiv