Nicht weisungsgebundener „Schadensregulierer im Außendienst“ übt selbständige, nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus

Kategorie: Recht | 9. August 2019

Ein sog. „Schadensregulierer im Außendienst“, der nicht weisungsgebunden ist, Zeit, Ort und den Umfang seiner Tätigkeit frei bestimmen kann, und eigenes Personal beschäftigen kann, übt eine selbständige, nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus. So das SG Stuttgart (Az. S 24 R 7188/16).

Weitere Informationen: Nicht weisungsgebundener „Schadensregulierer im Außendienst“ übt selbständige, nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus

Quelle: www.datev.de

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