Nicht zulässige Regelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit in der Eis- und Getränkeindustrie

Kategorie: Recht | 2. Juli 2020

Sonn- und Feiertagsarbeit in Brauereien, Betrieben zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein, Betrieben des Großhandels mit Erzeugnissen dieser Betriebe sowie in Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis ist unzulässig. So entschied der VGH Hessen (Az. 8 C 213/15.N).

Weitere Informationen: Nicht zulässige Regelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit in der Eis- und Getränkeindustrie

Quelle: www.datev.de

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