Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG und § 25e UStG
Kategorie: Steuern | 22. Februar 2019
Das BMF hat sein Schreiben vom 28.01.2019 zur Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet um eine Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG und § 25e UStG ergänzt (Az. III C 5 – S-7420 / 19 / 10002 :002).
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Quelle: www.datev.de