Nichtzulassung des Herzkasperl-Festzelts zur „Oidn Wiesn“ 2024 ist rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 28. Juni 2024

Der BayVGH hat die Beschwerde der Betreiberin des Herzkasperl-Festzelts zurückgewiesen und entschieden, dass die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München zugunsten einer Mitbewerberin rechtmäßig ist (Az. 4 CE 24.1023).

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Quelle: www.datev.de

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