Nichtzulassung des Herzkasperl-Festzelts zur „Oidn Wiesn“ 2024 ist rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Juni 2024
Der BayVGH hat die Beschwerde der Betreiberin des Herzkasperl-Festzelts zurückgewiesen und entschieden, dass die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München zugunsten einer Mitbewerberin rechtmäßig ist (Az. 4 CE 24.1023).
Quelle: www.datev.de