Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019

Die Bundesregierung will eine sachgerechte und dauerhafte Regelung für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen erreichen. Ein Gesetzentwurf (19/13828) sieht vor, die bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift festgelegte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft in der Zivilprozessordnung festzuschreiben, um die Funktionstüchtigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten.

Weitere Informationen: Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen

Quelle: www.datev.de

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