Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen

Kategorie: Recht | 30. Oktober 2018

Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies hat das BVerwG entschieden und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az. 2 C 32.17 und 2 C 34.17).

Weitere Informationen: Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen

Quelle: www.datev.de

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