Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit verfassungswidrig
Kategorie: Recht | 14. Dezember 2018
Das BVerfG hat eine Besoldungsregelung des Landes Niedersachsen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, nach der aus gesundheitlichen Gründen begrenzt dienstfähige Beamte lediglich eine an der freiwilligen Teilzeitbeschäftigung orientierte Besoldung erhalten und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Regelung mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2020 an zu treffen (Az. 2 BvL 3/15).
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Quelle: www.datev.de