Niedersächsisches Pflegekammergesetz verfassungsgemäß

Kategorie: Recht | 7. November 2018

Das VG Hannover hat entschieden, dass der niedersächsische Landesgesetzgeber mit dem Erlass des Gesetzes innerhalb der ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz gehandelt hat und die Pflichtmitgliedschaft sowie die Beitragspflicht nicht gegen Grundrechte verstoßen (Az. 7 A 5658/17 u. a.).

Weitere Informationen: Niedersächsisches Pflegekammergesetz verfassungsgemäß

Quelle: www.datev.de

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