Niedersächsisches Pflegekammergesetz verfassungsgemäß
Kategorie: Recht | 7. November 2018
Das VG Hannover hat entschieden, dass der niedersächsische Landesgesetzgeber mit dem Erlass des Gesetzes innerhalb der ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz gehandelt hat und die Pflichtmitgliedschaft sowie die Beitragspflicht nicht gegen Grundrechte verstoßen (Az. 7 A 5658/17 u. a.).
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Quelle: www.datev.de