Nordrhein-westfälische Polizei durfte tätowierten Bewerber nicht ablehnen

Kategorie: Recht | 12. September 2018

Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst nicht deshalb die Einstellung versagen, weil er auf seinem Unterarm eine großflächige Löwenkopf-Tätowierung trägt. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und damit eine Entscheidung des VG Düsseldorf bestätigt (Az. 6 A 2272/18).

Weitere Informationen: Nordrhein-westfälische Polizei durfte tätowierten Bewerber nicht ablehnen

Quelle: www.datev.de

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