Normenkontrollanträge gegen Kita-Beitragssatzungen der Stadt Schwedt/Oder und der Gemeinde Mühlenbecker Land abgewiesen

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019

Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen abgewiesen, weil die Rügen der Antragsteller gegen die Kalkulation der Beiträge und ihre Sozialverträglichkeit im Ergebnis unbegründet sind. Gemeinden dürften bei der Kalkulation der Elternbeiträge auch grundstücks- und gebäudebezogene Betriebskosten einbeziehen (Az. 6 A 3.18 u. a.).

Weitere Informationen: Normenkontrollanträge gegen Kita-Beitragssatzungen der Stadt Schwedt/Oder und der Gemeinde Mühlenbecker Land abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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