Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan "Notfallzentrum" der Stadt Eschborn abgelehnt

Kategorie: Recht | 12. Juni 2018

Der VGH Hessen hat den Normenkontrollantrag einer Bürgerin gegen den Bebauungsplan Nr. 243 „Notfallzentrum“ der Stadt Eschborn abgelehnt, denn ihr Antrag sei bereits unzulässig. Der Antragstellerin mangele es an der erforderlichen Antragsbefugnis (Az. 3 C 1892/14.N).

Weitere Informationen: Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan "Notfallzentrum" der Stadt Eschborn abgelehnt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Januar 2025 voraussichtlich +2,3 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2025 voraussichtlich +2,3 . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung des Vorstandes . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv