Notar muss für Nachlassverzeichnis nicht ohne Anlass ermitteln

Kategorie: Steuern und Recht | 11. April 2024

Ein Notar ist nicht verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte in alle denkbaren Richtungen zu ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren. So entschied der BGH (Az. I ZB 40/23). Darauf weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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