Notar muss für Nachlassverzeichnis nicht ohne Anlass ermitteln
Kategorie: Steuern und Recht | 11. April 2024
Ein Notar ist nicht verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte in alle denkbaren Richtungen zu ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren. So entschied der BGH (Az. I ZB 40/23). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de