Notare in Polen sind keine "Gerichte" im Sinne der Erbsachenverordnung

Kategorie: Recht | 23. Mai 2019

Der EuGH entschied, dass die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, keine „Gerichte“ im Sinne der Erbsachenverordnung sind, und diese Urkunde folglich keine in einer Erbsache erlassene „Entscheidung“, sondern eine „öffentliche Urkunde“ ist (Rs. C-658/17).

Weitere Informationen: Notare in Polen sind keine "Gerichte" im Sinne der Erbsachenverordnung

Quelle: www.datev.de

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