Notarzt ist sozialversicherungspflichtig
Kategorie: Recht | 15. Oktober 2019
Die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst ist eine abhängige Beschäftigung und unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Dies hat das SG Dortmund entschieden (Az. S 34 BA 58/18).
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Quelle: www.datev.de