Notifizierung: Besser kein Beschlussrecht für die EU-Kommission – DStV und BStBK beziehen gemeinsam Stellung

Kategorie: Recht | 21. Juni 2018

Die EU-Kommission hat am 10.01.2017 ihr sog. Dienstleistungspaket veröffentlicht, welches u. a. auch die Reform des Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen vorsieht. Bei der Reform des Notifizierungsverfahrens soll der EU-Kommission danach ein Widerspruchsrecht gegen den Erlass neuer und die Änderung bestehender Berufsregulierungen der Mitgliedstaaten eingeräumt werden (Beschlussrecht). Der DStV und die BStBK nehmen hierzu Stellung.

Weitere Informationen: Notifizierung: Besser kein Beschlussrecht für die EU-Kommission – DStV und BStBK beziehen gemeinsam Stellung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

APAS: Geschäftsordnung aktualisiert . . .

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat am 23. Januar 2025 ihre aktualisierte Geschäftsordnung . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung des Vorstandes . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv