Notwegerecht an einem ehemals herrenlosen Straßengrundstück
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2021
Der Eigentümer eines ehemals herrenlosen Weges darf die Nutzung seines Weges durch die anliegenden Grundstückseigentümer nicht behindern, wenn deren Grundstücke im Übrigen keine direkte Anbindung an einen öffentlichen Weg haben. Das entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 11 U 18/21).
Quelle: www.datev.de