„Nulltarif-Optionen“ – Verstoß gegen Verordnung über den Zugang zum offenen Internet
Kategorie: Steuern und Recht | 2. September 2021
„Nulltarif-Optionen“ verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet. Folglich sind auch Beschränkungen der Bandbreite sowie von Tethering oder Roaming, die auf der Aktivierung einer solchen Option beruhen, mit dem Unionsrecht unvereinbar. So entschied der EuGH (Rs C-854/19 u. a.).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de