Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft
Kategorie: Recht | 27. Oktober 2017
Der BGH hat über einen zwischen zwei Teileigentümerinnen geführten Rechtsstreit entschieden, der die Zulässigkeit der Nutzung einer früher als Altenpflegeheim dienenden Teileigentumseinheit u. a. als Flüchtlingsunterkunft zum Gegenstand hatte (Az. V ZR 193/16).
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Quelle: www.datev.de