Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken?
Kategorie: Recht | 23. März 2018
Der BGH hat über einen Rechtsstreit entschieden, in dem mehrere Teileigentümer von dem Eigentümer einer früher als Arztpraxis genutzten Teileigentumseinheit verlangt haben, dass er es unterlässt, die Einheit zu Wohnzwecken zu nutzen (Az. V ZR 307/16).
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Quelle: www.datev.de