Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse erfordert keine vorherige Zustimmung des Urhebers
Kategorie: Recht | 29. Juli 2019
Der EuGH entschied, dass die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse grundsätzlich keine vorherige Zustimmung des Urhebers erfordert (Rs. C-516/17).
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Quelle: www.datev.de