Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

Kategorie: Steuern und Recht | 22. Februar 2022

Das BMF hat die Überarbeitung des Schreibens zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung vom 26. Februar 2021 veröffentlicht (Az. IV C 3 – S-2190 / 21 / 10002 :025).

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Quelle: www.datev.de

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