Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2018
Die Betreiberin der Breitbandkabelnetze in den meisten deutschen Bundesländern scheitert erneut mit ihrer Forderung nach einer Herabsetzung des Entgelts für die Nutzung der Kabelkanäle der beklagten Deutschen Telekom. Unter Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen sei es sachlich gerechtfertigt, dass die Deutsche Telekom weiterhin die 2002 vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte verlange, entschied das OLG Frankfurt (Az. 11 U 95/13 (Kart)).
Weitere Informationen: Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht
Quelle: www.datev.de