Öffentlich geförderter Arbeitsmarkt

Kategorie: Recht | 10. Oktober 2018

Die Bundesregierung will Langzeitarbeitslosen durch einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt den Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (19/4725), mit dem verschiedene Unterstützungs- und Betreuungsangebote für langzeitarbeitslose Menschen auf den Weg gebracht werden sollen.

Weitere Informationen: Öffentlich geförderter Arbeitsmarkt

Quelle: www.datev.de

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