Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kann Ausnahmegenehmigung zum Parken auch für Übertragungswagen mit mobiler Technik beanspruchen
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Oktober 2021
Das VG Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Neubescheidung über den Antrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf eine Ausnahmegenehmigung zum Parken mit einem Übertragungswagen mit mobiler Übertragungstechnik verurteilt (Az. 11 K 181/21).
Quelle: www.datev.de