Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz bezahlen

Kategorie: Recht | 19. Juli 2017

In dem seit 2013 andauernden Rechtsstreit um „Einspeiseentgelte“ für die Nutzung des Kabelnetzes durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten hat das OLG Düsseldorf zu Gunsten der Kabelnetzbetreiber entschieden. Die Rundfunkanstalten müssen für die Nutzung des Kabelnetzes insgesamt ca. 3,5 Millionen Euro zahlen (Az. VI-U (Kart) 16/13).

Weitere Informationen: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz bezahlen

Quelle: www.datev.de

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