Öffentliche Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen im Finanzsektor
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 17. Januar 2018
Die EU-Kommission (Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion) hat eine Konsultation zu aufsichtlichen Meldepflichten im Bereich Banken und Finanzen veröffentlicht. Diese könnte lt. WPK für WP/vBP von Interesse sein, die im Finanzsektor beratend tätig sind.
Weitere Informationen: Öffentliche Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen im Finanzsektor
Quelle: www.datev.de