Öffentliche Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen im Finanzsektor

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 17. Januar 2018

Die EU-Kommission (Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion) hat eine Konsultation zu aufsichtlichen Meldepflichten im Bereich Banken und Finanzen veröffentlicht. Diese könnte lt. WPK für WP/vBP von Interesse sein, die im Finanzsektor beratend tätig sind.

Weitere Informationen: Öffentliche Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen im Finanzsektor

Quelle: www.datev.de

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