Öffentliches Country-by-Country Reporting: Änderung der Bilanzrichtlinie
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Oktober 2021
Um die Transparenz großer multinationaler Unternehmen zu erhöhen, hat die EU-Kommission in 2016 eine Änderung der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen. Ziel ist ein öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (sog. öffentlicher Country-by-Country Report) bestimmter Unternehmen. Der Wettbewerbsfähigkeitsrat hat dem Vorschlag zur Änderung der Bilanzrichtlinie am 28.09.2021 in 1. Lesung zugestimmt.
Quelle: www.datev.de