Öffnungszeiten der Terrassentür einer Betriebskantine – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018
Bei der Festlegung der Öffnungszeiten einer Sozialeinrichtung und damit auch der Terrasse eines Theaters besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Im konkreten Fall hatte der Unterlassungsantrag betreffend die Zeiten außerhalb von im Wesentlichen 1,5 Stunden nach Vorstellungsende bis 09.00 Uhr morgens, d. h. nachts, keinen Erfolg. So entschied das LAG Düsseldorf (Az. 12 TaBV 37/18).
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Quelle: www.datev.de