Öffnungszeiten der Terrassentür einer Betriebskantine – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Bei der Festlegung der Öffnungszeiten einer Sozialeinrichtung und damit auch der Terrasse eines Theaters besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Im konkreten Fall hatte der Unterlassungsantrag betreffend die Zeiten außerhalb von im Wesentlichen 1,5 Stunden nach Vorstellungsende bis 09.00 Uhr morgens, d. h. nachts, keinen Erfolg. So entschied das LAG Düsseldorf (Az. 12 TaBV 37/18).

Weitere Informationen: Öffnungszeiten der Terrassentür einer Betriebskantine – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Quelle: www.datev.de

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