Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung
Kategorie: Recht | 9. Juli 2018
Das OLG Frankfurt entschied, dass familiengerichtliche Auflagen zur Mediennutzung eines Kindes nicht bereits dann zulässig sind, wenn das Kind im Besitz eines Smartphones ist und freien Internetzugang hat (Az. 2 UF 41/18).
Weitere Informationen: Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung
Quelle: www.datev.de